Massnahmen im Umgang mit Risiken durch Naturgefahren
Die Schweiz verfügt über eine umfassende Strategie im Umgang mit Risiken durch Naturgefahren. Um die Risiken zu begrenzen, gibt es einen Aktionsplan mit Massnahmen bis ins Jahr 2040.
Naturgefahren sind und bleiben ein aktuelles Thema in der Schweiz Umgang mit Naturgefahren.
Sie werden zu einem Risiko, wenn sie Personen, Siedlungen und Infrastrukturen bedrohen. Die Schweiz ist mit ihrer hohen Siedlungs- und Infrastrukturdichte den Risiken durch Naturgefahren besonders stark ausgesetzt. Die rasch fortschreitende Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung sowie der Klimawandel und die damit einhergehenden häufigeren Extremwetter-Ereignisse erhöhen zudem das Risiko von Personen- und Sachschäden.
Bund, Kantone, Gemeinden und weitere Partner arbeiten deshalb gemeinsam für den Schutz vor Naturgefahren. Seit den 2000er Jahren kommt dabei das integrale Risikomanagement (IRM) zum Einsatz.
Es besteht ein Aktionsplan mit 67 Massnahmen in fünf Handlungsfeldern. Alle Massnahmen sollen bis ins Jahr 2040 vollständig und schweizweit umgesetzt sein. Der Bundesrat hat im November 2025 den zweiten Bericht zum Stand der Umsetzung dieser Massnahmen zur Kenntnis genommen Wo stehen wir heute?.
Ein Meilenstein der letzten Jahre waren die Rechtsanpassungen im Bundesgesetz über den Wasserbau (WBG), im Waldgesetz (WaG), der Wasserbauverordnung (WBV) sowie der Waldverordnung (WaV). Diese wurden im Jahr 2017 eingeleitet und am 10. März 2024 vom Parlament einstimmig angenommen. Die revidierten Gesetze und Verordnungen traten am 1. August 2025 in Kraft und sollen die rechtliche Grundlage im Bereich gravitativer Naturgefahren verbessern, um für zukünftige Herausforderungen besser aufgestellt zu sein.